Umgang mit Zytostatika

zyto steyr 580x435Anfang Mai wurden vom BMG der lange erwartete "Zytostatika-Erlass" an die Landesbehörden übermittelt.

Auszug aus dem Begleitschreiben:

"Sehr geehrter Herr Landeshauptmann ...!

Bereits im Jahr 1990 hat das damalige Gesundheitsressort einen Erlass betreffend Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Zytostatika verlautbart (BKA-GZ: 61.405/83-VI/A/14/90). Dieser Erlass ist durch die Entwicklung der Medizin und Medizintechnik in vielen Punkten überholt. Darüber hinaus steigt die Zahl der Zytostatikatherapien ständig. Dadurch hat sich auch der Kreis der Zytostatika-Exponierten deutlich vergrößert.

Von den betroffenen Fachkreisen wurde mehrfach der Wunsch für eine Neu-Erstellung entsprechender Empfehlungen an das Bundesministerium für Gesundheit herangetragen.

Beim Umgang mit Zytostatika ist höchste Sorgfalt im Hinblick auf Produkt- und Personenschutz geboten. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass durch die exakte Einhaltung der hygienischen und  sicherheitstechnischen Schutzmaßnahmen eine optimale Qualitätssicherung für die zur Anwendung kommenden Arzneispezialitäten und eine Minimierung der Zytostatika-Kontaminationen erreicht werden kann.

...

Es handelt sich um Qualitätsstandards gem. § 2 Z 12 Gesundheitsqualitätsgesetz(GQG). Diese Standards betreffen Einrichtungen des Gesundheitswesens und fassen die wesentlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Personenschutzes und zur Gewährleistung einer einwandfreien Arzneimittelqualität zusammen.

Die „Standards für das Gebrauchsfertigmachen, die Applikation und die Entsorgung von Zytostatika" liegen bei. Es wird ersucht, diese Qualitätsstandards gem. § 2 Z 12 GQG verbindlich heranzuziehen. Der Erlass betreffend Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Zytostatika vom 13. Februar 1990 (BKA-GZ: 61.405/83-VI/A/14/90) wird außer Kraft gesetzt. ..."

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