Das neue Europäische Sicherheitssystem im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen

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Das neue Europäische Sicherheitssystem im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen

 Die Arzneimittelversorgung in Österreich gehört zu den sichersten der Welt.

Die Apotheken tragen schon bisher durch eine optische Prüfung auf Unversehrtheit der Packung erheblich dazu bei, dass gefälschte Arzneimittel nicht in die Hände von Patienten gelangen.

Im Rahmen der EU-Richtlinie 2011/62/EU zur Vermeidung von Fälschungen in der legalen Lieferkette und ihrer Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 ist in allen Mitgliedstaaten ein Datenspeicher- und -abrufsystem einzurichten, um die Verifizierung von Arzneimitteln bei der Abgabe an den Patienten ab 09. Februar 2019 zu ermöglichen.

Dieses Datenspeicher- und -abrufsystem ist nach den rechtlichen Rahmenbedingungen von der pharmazeutischen Industrie unter Einbindung der Stakeholder der Lieferkette einzurichten und zu betreiben.

Beachtliche Dimension

Allein in Österreich umfasst das digitale Sicherheitssystem 150 Millionen Arzneimittelpackungen pro Jahr, hergestellt von 247 Pharmaunternehmen.

Rund 170 Arzneimittel-Großhändler, 1.440 öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken sowie 860 hausapothekenführende Ärzte und 22 In- Vitro-Fertilisations-Zentren sind an das System angebunden und sollen einen reibungslosen Ablauf bei der Überprüfung und Abgabe der gekennzeichneten Medikamente gewährleisten. 

Das neue System ist hochkomplex und mit zahlreichen Umstellungen und Adaptionen verbunden. So musste die Industrie neue Prozesse aufsetzen - von der Produktionssteuerung bis hin zur Qualitätssicherung - und die Fertigungslinien mit Druckern, Scannern und Kameras ausstatten.

Aber auch die Apotheken mussten System- und Prozessänderungen in ihren Abläufen vornehmen und ihr EDV-System (Hard- und Software) adaptieren bzw. erneuern.

Es wurde von Seiten der Österreichischen Krankenhausapotheker immer wieder darauf hingewiesen, dass der zusätzliche enorme Aufwand (jede einzelne Packung muss zusätzlich einmal mehr in die Hand genommen werden) in keinem Verhältnis zur vermeintlich gewonnenen Sicherheit steht. Die Arzneimittel für den Krankenhausbedarf werden durch die Krankenhausapotheken beinahe ausschließlich direkt vom Hersteller beschafft.

Schrittweise Einführung ab 9. Februar 2019

Ab dem 9. Februar 2019 dürfen pharmazeutische Hersteller in Europa nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Umlauf bringen, die auf ihrer Packung eine individuelle Seriennummer tragen und deren Unversehrtheit erkennbar ist.

Achtung: Übergangsphase

Für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel, die bereits vor dem Stichtag für den Verkehr freigegeben wurden, gilt eine Übergangsphase bis 2024.

In diesem Zeitraum dürfen sie bis zu ihrem jeweiligen Ablaufdatum bedenkenlos an die Patienten abgegeben werden. In der Praxis werden die Arzneimittel mit den neuen Sicherheitsmerkmalen also erst nach und nach in den Apotheken und bei hausapothekenführenden Ärzten erhältlich sein.  Mit dieser schrittweisen Einführung des Fälschungsschutzsystems ist sichergestellt, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht gefährdet wird und keine einwandfreien Medikamente unnötigerweise entsorgt werden müssen.

Zwei Sicherheitsmerkmale:

Siegel und Code

Die Unversehrtheit der Packung wird mit einem Erstöffnungsschutz überprüft. Dieser Schutz kann in unterschiedlichen Varianten vorkommen (z. B. als Klebesiegel) und sorgt dafür, dass äußerlich erkennbar ist, ob die Packung bereits geöffnet wurde.

Darüber hinaus muss jede Arzneimittelpackung einen zweidimensionalen Data-Matrix-Code tragen. Darin sind ein Produktcode, die individuelle Seriennummer sowie Chargenbezeichnung und Verfallsdatum gespeichert. Dieses individuelle Erkennungsmerkmal wird aber auch in Klarschrift aufgebracht und individualisiert somit jede einzelne Packung.

grafik verpackung neu

Das Fälschungsschutzsystem beginnt beim Medikamentenhersteller, der die Verpackung mit dem individuellen Erkennungsmerkmal und dem Erstöffnungsschutz versieht.

Diese Daten lädt er in eine zentrale Datenbank hoch. Sobald die Arzneimittel in Umlauf gebracht sind, haben Großhändler und Apotheker die Möglichkeit, die hinterlegten Daten und deren Status zu verifizieren, um die Medikamente auf ihre Echtheit zu prüfen.

Ergeben sich Zweifel an der Echtheit, weil z.B. die Packungsnummer schon anderweitig ausgebucht wurde, liegt ein Fälschungsverdachtsfall vor.

Diese Packung muss in der Folge in Quarantäne genommen werden und die Apotheke hat den Fall an die Behörden zu melden.

Siehe Leitlinie Vorgehen im Faélschungsfall  und Leitlinie Vorgehen im Faelschungsfall Flussdiagramm

Die Fälschungsrichtlinie wurde mit 09.02.2019 umgesetzt.

Alle Krankenhausapotheken in Österreich sind an die Datenbank der AMVS (Austrian Medicines Verification Systems) angebunden. Die EDV-Anpassungen sind noch nicht zur Gänze umgesetzt bzw. getestet.

Stabilisierungsphase des Systems

Es wurde für die ersten 6 Monate ab 09.02.2019 eine „Stabilisierungsphase“ vereinbart, um einen reibungslosen Start und hohen Versorgungsgrad sicherzustellen.

In dieser Zeit haben alle Beteiligten Personen und Organisationen die Möglichkeit, allfällige Prozess- und Anwendungsfehler zu erkennen und zu beheben. Auftretende Daten-, Software- und Handling-Probleme sollen zu keinen weiteren Konsequenzen führen.

Siehe Information zur Stabiliserungphase  und   Stabilisierungphaase Flussdiagramm  und Infofolder Stabilisierungsphase

Karin Kirchdorfer, 08.02.2019

 

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