Datenfreigabe Erklärung

Ich ermächtige die Pharmazeutische Gehaltskasse hiermit, personenbezogene Daten im Sinne des § 10 Abs. 2 der Satzungen der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Krankenhausapotheker an den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Krankenhausapotheker weiterzugeben. Es ist mir bekannt, dass ich diese Ermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.

Die Satzungen der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Krankenhausapotheker im Wortlaut:

§ 10 (2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Vorstand jede Änderung seiner Dienst- und seiner Wohnadresse sowie andere berufliche Veränderungen mitzuteilen.

Kontakt

Spitalgasse 31, Postfach 85
1091 Wien