Empfehlungen zur Abrechnung von Leistungen der Krankenhausapotheke im Rahmen von klinischen Studien

Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Österr. Krankenhausapotheker (AAHP) und der Österreichischen Gesellschaft für Krankenhauspharmazie (ÖGKP) zur Abrechnung von Leistungen der Krankenhausapotheke im Rahmen von klinischen Studien

Bei der Durchführung von klinischen Studien  im Krankenhaus ist die Krankenhausapotheke meist dann involviert, wenn Arzneimittel geprüft werden. Die Krankenhausapotheke wird so zum Kooperationspartner der verantwortlichen Sponsoren.
Die häufigsten Dienstleistungen sind neben der Rekonstitution von Prüfpräparaten die Beschaffung und Lagerung, die Dokumentation und letztendlich die Vernichtung nicht mehr benötigter Studienware.
Sowohl die Aufgaben als auch die Anforderungen im Rahmen von klinischen Studien haben sich in den letzten Jahren deutlich vermehrt, so dass der Wunsch nach einer eigenen Qualitätsleitlinie für österreichische Krankenhausapotheken entstand.
Die vorliegende Leitlinie unterstützt die Abwicklung von Studien gemäß Good Clinical Practice (GCP) im normalen Alltag einer Krankenhausapotheke.

Die Leitlinie wurde im Arbeitskreis Klinische Studien erstellt und am 14. September 2016 im Krankenhausapothekerausschuss der Apothekerkammer als Qualitätsleitlinie akzeptiert. 

Die aktualisierte und erweiterte Arbeitstaxe für Klinische Prüfungen wurde vom Krankenhausapothekerausschuss am 19.01.2023 gutgeheißen und wird nun als gemeinsame Empfehlung des Vereins der Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Krankenhausapotheker und der Gesellschaft für Krankenhauspharmazie mit der Maßgabe einer jährlichen VPI- Valorisierung zur Verfügung gestellt. Die Anpassungen gelten ab 1.1.2023.

Leitlinie zur GCP-konformen Mitarbeit an Klinischen Studien

Evaluierungsbogen zu Studienanfragen

Apotheken-Annex

 

Kontakt

Spitalgasse 31, Postfach 85
1091 Wien