Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Ausbildung außerhalb von Österreich absolviert haben, können bei der Österreichischen Apothekerkammer die Anerkennung ihres Ausbildungsnachweises und die Erteilung der allgemeinen Berufsberechtigung erlangen.
Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Ausbildung außerhalb von Österreich absolviert haben, können bei der Österreichischen Apothekerkammer die Anerkennung ihres Ausbildungsnachweises und die Erteilung der allgemeinen Berufsberechtigung erlangen.